Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens CHIPS.
Die Innovationsfähigkeit in den digitalen Technologien entscheidet über die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas. Das Gemeinsame Unternehmen (Englisch: Joint Undertaking – JU) CHIPS unterstützt und fördert Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte durch den Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten über internationale Verbünde von Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft entlang der Wertschöpfungskette.
Das CHIPS JU greift damit einerseits die Themen der vorherigen Partnerschaft Key Digital Technologies (KDT JU) auf. Andererseits setzt sie durch zusätzliche Maßnahmen die Initiative „Chips für Europa“ im Rahmen des EU Chips Acts um. Die Europäische Union verfolgt damit die Ziele, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Union entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette zu stärken.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Länder Thüringen und Sachsen beteiligen sich am CHIPS JU mit der Kofinanzierung deutscher Verbundpartner.
1. Die aktuellen Förderaufrufe (Calls) im Arbeitsplan des CHIPS JU einschließlich Einreichungsfristen sind aufgeteilt in
2. National Grant Table FORM-C Germany
Achtung: Dieses Dokument muss von deutschen Projektpartnern ausgefüllt und vom Gesamtkoordinator zusammen mit der Projektbeschreibung auf dem Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission eingereicht werden.
3. Förderrichtlinie des BMBF für deutsche Verbundpartner
Dieses Dokument enthält Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren für die nationale Kofinanzierung und wurde am 19. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.